Personalkategorie 12
Sicherheitspersonal, das die Überprüfung und Durchleuchtung von Passagieren und deren Gepäck und Fracht oder Post vornimmt, wie Personal der Sicherheitskontrolle, deren Vorgesetzte und Personal, das an der Umsetzung von Sicherheitsvorschriften beteiligt ist
Personal muss geschult sein oder eine Schulung muss nachgewiesen werden, bevor die Person irgendwelche dieser Pflichten wahrnimmt.
Allgemeine Informationen
Grundschulung: | 1 Tag, Präsenzschulung |
Wiederholungsschulung: | 1 Tag, Präsenzschulung; oder Web Based Training (WBT) |
Genehmigung: | Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Deutschland |
Transport Authority, Slowakei | |
Genehmigungsummer: | B32/438.6/02/2017 |
Eine Wiederholungsschulung muss innerhalb einer Zeitspanne von 24 Monaten stattfinden. Wenn die Wiederholungsschulung innerhalb der letzten drei Monate des Gültigkeitsmonats der vorherigen Schulung abgeschlossen wird, so verlängert sich der Gültigkeitszeitraum nach Abschluss der Wiederholungsschulung auf 24 Monate nach Ablaufmonat er vorherigen Schulung.
Teilnehmer müssen ihre Identität anhand eines Lichtbildausweises nachweisen.
Aus pädagogischen Gründen ist die Anzahl der Teilnehmer an einer Schulung auf 15 Teilnehmer begrenzt.
Schulungsinhalte
Allgemeine Philosophie
- Rechtsgrundlagen (ICAO/IATA, AIR OPS)
- Definition gefährlicher Güter
- Anwendung der Gefahrgutvorschriften
- Verantwortlichkeiten
- Anforderungen an den Ausbildungsplan
Begrenzungen
- Allgemeine Begrenzungen
- Versteckte gefährliche Güter
- Gefährliche Güter mitgeführt von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern
- Beförderung gefährlicher Güter per Post
- Gefährliche Güter in freigestellten Mengen
- Gefährliche Güter in begrenzten Mengen
- Abweichungen der Staaten und der Luftfahrtunternehmen
Klassifizierung
- Gefahrenklassen und Unterklassen
Markierung und Kennzeichnung
- Markierungen
- Spezifikationsmarkierungen von Verpackungen
- Gefahrenkennzeichen
- Abfertigungskennzeichen
Erkennung von nicht deklariertem Gefahrgut
- Versteckte gefährliche Güter in Gepäck, Fracht und Post
Bestimmungen für Passagiere und Besatzungsmitglieder
- IATA DGR Tabelle 2.3.A
Verfahren bei Notfällen
- Notfallmaßnahmen
- Meldepflichten
- Meldeformular für Gefahrgut-Zwischenfälle und Gefahrgut-Unfälle