Personalkategorie 11
Besatzungsmitglieder (andere als Mitglieder der Cockpitbesatzung)
Personal muss geschult sein oder eine Schulung muss nachgewiesen werden, bevor die Person irgendwelche dieser Pflichten wahrnimmt.
Allgemeine Informationen
Grundschulung: | 1 Tag, Präsenzschulung |
Wiederholungsschulung: | 1 Tag, Präsenzschulung; oder Web Based Training (WBT) |
Genehmigung: | Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Deutschland |
Transport Authority, Slowakei | |
Genehmigungsummer: | B32/438.6/02/2017 |
Sowohl bei Grundschulung als auch bei Wiederholungsschulungen ist ein genehmigter Abschlusstest zu absolvieren. Zur Erlangung oder Erneuerung des Qualifikationsnachweises sind 80% der zu erreichenden Punktzahl erforderlich. Nach erfolgreichem Abschlusstest wird ein Zertifikat ausgestellt mit einer Gültigkeitsdauer zum Ende des Monats plus 24 Monate.
Eine Wiederholungsschulung muss innerhalb einer Zeitspanne von 24 Monaten stattfinden. Wenn die Wiederholungsschulung innerhalb der letzten drei Monate des Gültigkeitsmonats der vorherigen Schulung abgeschlossen wird, so verlängert sich der Gültigkeitszeitraum nach Abschluss der Wiederholungsschulung auf 24 Monate nach Ablaufmonat er vorherigen Schulung.
Teilnehmer müssen ihre Identität anhand eines Lichtbildausweises nachweisen.
Aus pädagogischen Gründen ist die Anzahl der Teilnehmer an einer Schulung auf 15 Teilnehmer begrenzt.
Schulungsinhalte
Allgemeine Philosophie
- Rechtsgrundlagen (ICAO/IATA, AIR OPS)
- Definition gefährlicher Güter
- Anwendung der Gefahrgutvorschriften
- Verantwortlichkeiten
- Anforderungen an den Ausbildungsplan
Begrenzungen
- Allgemeine Begrenzungen
- Versteckte gefährliche Güter
- Gefährliche Güter mitgeführt von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern
- Gefährliche Güter im Eigentum des Luftfahrtunternehmens
- Abweichungen der Staaten und der Luftfahrtunternehmen
Klassifizierung
- Gefahrenklassen und Unterklassen
Markierung und Kennzeichnung
- Markierungen
- Gefahrenkennzeichen
- Abfertigungskennzeichen
Erkennung von nicht deklariertem Gefahrgut
- Versteckte gefährliche Güter in Gepäck, Fracht und Post
Bestimmungen für Passagiere und Besatzungsmitglieder
- IATA DGR Tabelle 2.3.A
Verfahren bei Notfällen
- Notfallmaßnahmen
- Meldepflichten