Die CBTA Module im Detail!
ICAO Doc 10147 (Guidance on a Competency-based Approach to Dangerous Goods Training and Assessment) beschreibt für klar definierte Tätigkeiten empfohlene Wissens- und Aufgabenlisten.
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat auf dieser Basis die Module A bis T für Gefahrgut-Schulungen nach CBTA vorgegeben.
Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Modulen, wie:
- Schulungsdauer
- Allgemeine Informationen
- Schulungsinhalte
Modul |
Tätigkeit |
(ehemalige PK) |
Versender | ||
A | Personal, das für die Vorbereitung von Gefahrgut-Sendungen verantwortlich ist (Versender) | (1) |
B | Personal, das für das Verpacken von Gefahrgut-Sendungen verantwortlich ist (Verpacker) | (2) |
Spediteure | ||
C | Personal, das für die Abwicklung von Gefahrgut-Sendungen verantwortlich ist | (3) |
D | Personal, das für die Abwicklung von Gütern, die als Normalfracht angeliefert werden, verantwortlich ist | (4) |
E | Personal, das für die Abfertigung von Fracht im Lager und für die Be- und Entladung von Ladeeinheiten verantwortlich ist | (5) |
Luftfahrtunternehmen und Abfertigungsdienstleister | ||
F | Personal, das für die Annahme von Gefahrgut-Sendungen verantwortlich ist | (6) |
G | Personal, das für die Abwicklung oder Annahme von Gütern, die als Normalfracht angeliefert werden, verantwortlich ist | (7) |
H | Personal, das für die Abfertigung von Fracht im Lager, für die Be- und Entladung von Ladeeinheiten und die Be- und Entladung der Frachtladeräume von Luftfahrzeugen verantwortlich ist | (8) |
I | Personal, das für die Annahme von Gepäck der Passagiere und Besatzungsmitglieder, für das Management von Luftfahrzeug-Einsteigebereichen und anderen Funktionen mit direktem Passagierkontakt an einem Flughafen, verantwortlich ist | (9) |
J | Flugbesatzung (Luftfahrzeugführer) | (10) |
K | Flugdienstberater und Flug-Dispatcher | (10) |
L | Personal, das für die Ladeplanung von Luftfahrzeugen verantwortlich ist | (10) |
M | Personal, das für die Koordination der Beladung von Luftfahrzeugen verantwortlich ist (Ramp Agent) | (10) |
N | Flugbegleiter (Kabinenbesatzung) | (11) |
Sicherheitspersonal | ||
O | Personal, das für die Sicherheitskontrolle von Passagieren und Besatzungsmitgliedern und deren Gepäck, Fracht und Post verantwortlich ist | (12) |
Luftfahrtunternehmen „No Carry“ | ||
P | Personal, das für die Abwicklung oder Annahme von Gütern, die als Normalfracht angeliefert werden, verantwortlich ist | (13) |
Q | Personal, das für die Abfertigung von Fracht im Lager, für die Be- und Entladung von Ladeeinheiten und die Be- und Entladung der Frachtladeräumen von Luftfahrzeugen verantwortlich ist (ohne gefährlichen Gütern) | (14) |
R | Personal, das für die Annahme von Gepäck der Passagiere und Besatzungsmitglieder, für das Management von Luftfahrzeug-Einsteigebereichen und anderen Funktionen mit direktem Passagierkontakt an einem Flughafen, verantwortlich ist | (15) |
S | Flugbesatzung (Luftfahrzeugführer), Flugdienstberater und Flug-Dispatcher, Personal, das für die Ladeplanung und Beladung von Luftfahrzeugen verantwortlich ist (ohne gefährliche Güter) | (16) |
T | Flugbegleiter (Kabinenbesatzung) | (17) |
Anmerkungen:
- Jeder Mitarbeiter kann für eine Mischung von Aufgaben verantwortlich sein oder für mehr als eine Tätigkeit (falls zutreffend) verantwortlich sein.
- Alternativ können Arbeitgeber eine Analyse des Schulungsbedarfs für jeden Mitarbeiter individuell benennen, das den Schulungsbedarf für bestimmte Tätigkeitsfunktionen beschreibt. Hierfür ist jeweils eine individuelle Schulungsbedarsanalyse zu erstellen.